Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsarmatur
Artikel davor:
Reichsangehörige
Reichsangelegenheit
Reichsanlage
Reichsanlageamt
Reichsansage
Reichsanschlag
Reichsapfel
Reichsärarium
Reichsarchiv
Reichsarmada
Reichsarmatur
, f.
Reichsbewaffnung, Reicharmee
- damit eine voͤllige reichs-armatur in solchen stand gesetzet, womit jederzeit dem feind begegnet werden koͤnne1697 Moser,StaatsR. 27 S. 503Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von aufstellung der reichs-armatur1703 Moser,StaatsR. 29 S. 445Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichs-armee oder reichs-armatur ... nennet man gemeiniglich die kayserliche armee, wenn sie im reiche zu felde liegt, und darunter sich viele truppen befinden, die vom reichscontingente dependiren1742 Zedler 31 Sp. 66Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- solche operæ juris publici, zumalen, was die reichs- und crayß-armatur betrifft1769 Cramer,Neb. 82 S. 92Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die frag ist aber hier allein: ob die fuͤrsten und staͤnd ihre edle lehenleut zu der jezt bevorstehenden allgemeinen reichs-armatur auffordern koͤnnen1783 Mader,ReichsrMag. II 201Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"