Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsausgabe

Reichsausgabe

, f.


I Ausgaben für das Reich (II) 
  • wasser gestalt gemeine staͤnde des h. reichs ... von wegen vielfaͤltiger ... ungewoͤhnlichen reichs und andern ausgaben und beschwerden dieser zeit an ihren ... einkommen erschoͤpfft
    1567 RAbsch. III 251
  • wodurch ... die statt bey ihren reichs-, crays- und andern gemeinen noͤthigen ausgaben ... ruinirt werden muͤßte
    1728 Moser,StaatsR. 45 S. 320
II Ausgaben des Reichs (II) 
  • gemeiner pfennig bedeutet uͤberhaupt die concurrenz der staͤnde des reichs mit gelde, zur bestreitung nothwendiger reichsausgaben 
    1801 RepRecht VIII 15