Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsausgabe
Artikel davor:
Reichsanlageamt
Reichsansage
Reichsanschlag
Reichsapfel
Reichsärarium
Reichsarchiv
Reichsarmada
Reichsarmatur
Reichsarmee
Reichsassignandum
Reichsausgabe
, f.
I
Ausgaben für das Reich (II)
vgl.
Reichskosten (I)
- wasser gestalt gemeine staͤnde des h. reichs ... von wegen vielfaͤltiger ... ungewoͤhnlichen reichs und andern ausgaben und beschwerden dieser zeit an ihren ... einkommen erschoͤpfft1567 RAbsch. III 251Faksimile (ca. 115 KB)
- wodurch ... die statt bey ihren reichs-, crays- und andern gemeinen noͤthigen ausgaben ... ruinirt werden muͤßte1728 Moser,StaatsR. 45 S. 320Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
Ausgaben des Reichs (II)
vgl.
Reichskosten (II)
- gemeiner pfennig bedeutet uͤberhaupt die concurrenz der staͤnde des reichs mit gelde, zur bestreitung nothwendiger reichsausgaben1801 RepRecht VIII 15Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)