Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsaustrag

Reichsaustrag

, m.

schiedsrichterliche Entscheidung des Reichs (II) 
  • sollen ... an demselben [hoffgericht] ... keyserliche commissiones vnd andere sachen, so vermoͤg der reichsaußtraͤg an vns gelangen ... auch fuͤrter angenommen werden
    BadLR. 1622 II 22, 1