Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsaustrag
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Reichsarmee
Reichsassignandum
Reichsausgabe
Reichsausschreiben
Reichsaustrag
, m.
schiedsrichterliche Entscheidung des Reichs (II)
vgl.
Austrag (I 2)
- sollen ... an demselben [hoffgericht] ... keyserliche commissiones vnd andere sachen, so vermoͤg der reichsaußtraͤg an vns gelangen ... auch fuͤrter angenommen werdenBadLR. 1622 II 22, 1Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg