Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbanner

Reichsbanner

, n., m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Grdw. aus frz. bannière, mhd. banier(e) 
Fahne als Wahrzeichen des Reichs (II); auch Fahne eines Königreichs
  • kayser Sigmunds befehl ... daß ein erb-marschall des reichs pannier aufwerffen, und anstatt der kayserl. majest. alle staͤnde des reichs ... zu ihme unter das reichs-pannier fordern ... soll
    1582? Moser,StaatsR. 45 S. 364
  • [Buchtitel:] wechsel-schrifften vom reichs-bannier: in sich haltend einen beweiß vom unterschied zwischen demselben und der würtembergischen sturm-fahne [mutmaßl. G.W. Leibniz, oO. 1694]
  • [Buchtitel:] electa juris publici curiosa ... die hanoverische beantwortung uff die würtembergische deduction den reichs-bannier, &c. betreffende [P. Martau, Köln 1696]
  • reichs-pannier ... ist das vornehmste zeichen des roͤmischen reiches, und bestehet in dem zweykoͤpfigten reichs-adler, welcher zu kriegs-zeiten in den fahnen und estandarten gefuͤhret wird ... es ist aber diese reichs-fahne von der reichs-sturm-fahne wohl zu unterscheiden
    1717 Hübner,ZtgLex.8 1427
  • jedoch war der platz des brust-schildleins, in welchem das reichs-pannier stehen solte, damahls noch ledig, weil ihm [Kurfürst von Hannover] das hauß Wuͤrtemberg dieses ertz-amts-zeichen noch disputirlich machte
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 942
  • der [schwedische] reichs-rath C. folgte, und trug das reichs-panier 
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 3 [Schweden]
  • man sie [spanische Könige] nur bey dem reichs-bannier, oder der ... reichs-standarte proclamiret
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 98 Anm. g
  • diejenigen, welche die insignia und das reichs-bannier trugen, folgeten mit denselben in das gewoͤlbe
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 709
  • welcher graf ... bey der croͤnung kaysers Friderici deß vierten ... das reichs-panier gefuͤhret
    1727 Hoheneck I 293
  • streitigkeit zwischen grav Ulrichen zu Würtemberg ... und grav Conraden von Fürstenberg, Hannß Jakoben von Bodmen ... anderntheils, weil diese als bestellte diener wider grav Ulrichs willen aus dem feld sich begaben, als er selbige mit dem reichs-panier wider herzog Ludwigen von Bayern dem reichs-hauptmann-marggrav Albrechten von Brandenburg zugeschickt hatte
    1752 Sattler,Würt. 145
  • bei k. Friderich Wilhelms in Preussen beysetzung sahe man in der proceßion dise insignien: ... das reichs-panier 
    1754 Moser,Hofr. I 459
  • so das reichs-pannier den freyen staͤdten und nicht dem adel zu fuͤhren befohlen soll werden
    1799 RepRecht III 31 Anm. r
  • das reichs-bannier heißt sonst auch des heil. roͤmischen reichs fahne ... das reichs-faͤhnlein, das reichs-paner 
    1799 RepRecht III 32
  • [der reichserzmarschall] fuͤhrt das reichsbannier 
    1801 RepRecht VII 113
  • das reichsbannier ist die fahne mit dem doppelten kayserlichen adler, die ehemals der feldmarschall, der die reichsarmee anfuͤhrte, trug, und oͤffentlich ausstellte, wodurch die staͤnde erinnert wurden, ihre truppen zum bevorstehenden kriege zu liefern. war es ein reichszug, und der kayser war selbst zugegen, so wurde die fahne mitten im lager aufgesteckt
    1805 RepRecht XII 216
unter Ausschluss der Schreibform(en):