Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbelehnung
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Reichsbedenken
Reichsbediente
reichsbefreit
Reichsbelehnung
, f.
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Belehnung mit einem Reichslehen; meton. das Verliehene
- bey ... kay. mayt. ... vmb solche vns von rechtsweegen zu empfahen gebirende reichsbelehnung ... anzuehalten1599 Reyscher,Ges. II 265Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß er [graff Taxis] ... die vor vielen hundert jahren ... erlangete reichsbelehnung vndt derselben ... exercitium [nicht] in zweiffel ziehen ... werde1660 Stephan-Sautter,Post I 44
- wir [Kaiser] ... wollen ... die reichs-belehnung ... wegen der illiquiden und streitigen lehen-taxen [nicht] aufhalten1712 Lünig,CJFeud. I 58Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- hergebracht, daß wegen der reichs-belehnung, ein honorarium an die kayserliche erb- und hof-aemter und unter-bediente gegeben wird1720 Lünig,TheatrCerem. II 940Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- die chur-coͤllnischen gesandten [haben] ... die reichs-belehnung im nahmen ihres hohen herrn principalen empfangen1720 Lünig,TheatrCerem. II 954Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- denenjenigen gesandten, so voran gekniet, und wuͤrcklich geschworen, wurde von dem kayser das blosse schwerdt, ... den knopff daran zu kuͤssen, jedesmahl vorgehalten, die andere nachkniende gesandten aber griffen in absicht der gesamten hand und mitbelehnschafft, gleichwie bey der reichs-belehnung, einander an die maͤntel1720 Lünig,TheatrCerem. II 958Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [das Harlingerland] derselben [provinz] durch die reichs-belehnung incorporiret ist1746 ActaBoruss.BehO. VII 122
- daß die kayserl. reichs-belehnung nach wie vor zur gesamten hand geschehe1748 Sachsse,MecklUrk. 448Faksimile (ca. 141 KB)
- dieselbe [statt Essen] ... wider kundbarlich habende so vil kayserlich- und koͤnigliche regalien und reichs-belehnungen ... auszuziehen unterstehen thut1749 Moser,StaatsR. 40 S. 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von der ehemaligen gewohnheit, bey reichsbelehnungen die fahnen uͤber den kaiserlichen lehenstuhl herabzuwerfen1753 Weber,Lehnr. I 364Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- geschaͤffte ... bey denen also das ceremoniel meist eines der wichtigsten stuͤcke ausmacht; als absonderlich ... reichs-belehnungen1753/65 Pütter,JurPraxis I 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Hessen-Darmstadt suchte bei der reichsbelehnung von 1650 ... und 1674 vergeblich darum nach, namentlich in den hersfeldischen lehnbrief eingeruͤckt zu werden1785 HessBeitr. I 379
- von den laudemien bei reichsbelehnungen1801 Gesenius,Meierrecht I 61Faksimile - in Google Books
- gewöhnliche prästationen bei reichsbelehnungen sind 1) die gewöhnlichen gebühren der reichskanzlei für ausfertigung des lehenbriefs [usw.]1804 Gönner,StaatsR. 732Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)