Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbelehnung

Reichsbelehnung

, f.

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Belehnung mit einem Reichslehen; meton. das Verliehene
  • bey ... kay. mayt. ... vmb solche vns von rechtsweegen zu empfahen gebirende reichsbelehnung ... anzuehalten
    1599 Reyscher,Ges. II 265
  • daß er [graff Taxis] ... die vor vielen hundert jahren ... erlangete reichsbelehnung vndt derselben ... exercitium [nicht] in zweiffel ziehen ... werde
    1660 Stephan-Sautter,Post I 44
  • wir [Kaiser] ... wollen ... die reichs-belehnung ... wegen der illiquiden und streitigen lehen-taxen [nicht] aufhalten
    1712 Lünig,CJFeud. I 58
  • hergebracht, daß wegen der reichs-belehnung, ein honorarium an die kayserliche erb- und hof-aemter und unter-bediente gegeben wird
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 940
  • die chur-coͤllnischen gesandten [haben] ... die reichs-belehnung im nahmen ihres hohen herrn principalen empfangen
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 954
  • denenjenigen gesandten, so voran gekniet, und wuͤrcklich geschworen, wurde von dem kayser das blosse schwerdt, ... den knopff daran zu kuͤssen, jedesmahl vorgehalten, die andere nachkniende gesandten aber griffen in absicht der gesamten hand und mitbelehnschafft, gleichwie bey der reichs-belehnung, einander an die maͤntel
    1720 Lünig,TheatrCerem. II 958
  • [das Harlingerland] derselben [provinz] durch die reichs-belehnung incorporiret ist
    1746 ActaBoruss.BehO. VII 122
  • daß die kayserl. reichs-belehnung nach wie vor zur gesamten hand geschehe
    1748 Sachsse,MecklUrk. 448
  • dieselbe [statt Essen] ... wider kundbarlich habende so vil kayserlich- und koͤnigliche regalien und reichs-belehnungen ... auszuziehen unterstehen thut
    1749 Moser,StaatsR. 40 S. 97
  • von der ehemaligen gewohnheit, bey reichsbelehnungen die fahnen uͤber den kaiserlichen lehenstuhl herabzuwerfen
    1753 Weber,Lehnr. I 364
  • geschaͤffte ... bey denen also das ceremoniel meist eines der wichtigsten stuͤcke ausmacht; als absonderlich ... reichs-belehnungen 
    1753/65 Pütter,JurPraxis I 223
  • Hessen-Darmstadt suchte bei der reichsbelehnung von 1650 ... und 1674 vergeblich darum nach, namentlich in den hersfeldischen lehnbrief eingeruͤckt zu werden
    1785 HessBeitr. I 379
  • von den laudemien bei reichsbelehnungen 
    1801 Gesenius,Meierrecht I 61
  • gewöhnliche prästationen bei reichsbelehnungen sind 1) die gewöhnlichen gebühren der reichskanzlei für ausfertigung des lehenbriefs [usw.]
    1804 Gönner,StaatsR. 732
unter Ausschluss der Schreibform(en):