Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsberuhigung

Reichsberuhigung

, f.

Wiederherstellung des Reichsfriedens (I) 
  • daß umb so bewandter vorbehaltung willen, die heilsame reichs-beruhigung [nicht] einige stund zu hindern [sei]
    1635 Prager Frieden/RAbsch. III 544
  • so lang die dermalige conjuncturen, biß zu der allgemeinen reichs-beruhigung fortwaͤhren
    1742 Moser,StaatsR. 28 S. 23