Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbestallung
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Reichsbeschwernis
Reichsbestallung
, f.
Ordnung der Anwerbung von Söldnern für das Reich (II); auch die schriftliche Ausfertigung
- derwegen dann wir auch ein gemeine reichssbestallung und artickelssbrieff auff gemeine des reichssbreuch wie unnd warauff reutter und knecht im fall der nott anzunemen1555 RExekO./v.Frauenholz,Heerw. II 2 S. 243
- demnach aber die roͤm. kayserliche majestaͤt eine gemeine reichs-bestallung und artickuls-brieff ... denen staͤnden behaͤndigen lassen: so sollen die reuter und knechte ... auf solche bestallung und artickuls-brieffe geloben und schwoͤren1563 Moser,KreisAbsch. I 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- fuͤr nothwendig und gut angesehen, damit durchaus gleichheit gehalten, daß sich die staͤnde und bottschafften einer gemeinen reichs-bestallung und artickuls-brieffs, auf gemeine des reichs gebraͤuch, wie und worauf reuter und knechte im fall der noth zu bestellen, anzunehmen und zu unterhalten, vergleichen sollten: haben der chur-fuͤrsten raͤthe, erscheinende staͤnd und bottschafften, von wegen der crayse, daß solche bestallung und artickuls-brieffe folgender maß auf reiter und knechte anzustellen, bewogen1563 Moser,KreisAbsch. I 264Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß wir [kayser] ... obbemeldte anzahl reuter ... mustern und in voͤllige besoldung, auff vorige auffgerichte reichs-bestallungen annehmen ... moͤchten1564 RAbsch. III 208Faksimile (ca. 108 KB)