Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsbewilligung

Reichsbewilligung

, f.

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I rechtsverbindlicher Beschluß des Reichs (II) 
  • soll er [frieden-schluß] ... als eine gemeine reichs-bewilligung gelten
    1635 RAbsch. III 548
II Reichssteuer bzw. deren Bewilligung
  • dass in jedem crayss neben ihr majest: commissario auch ein oder zwen patrioten zum einzug der künfftigen reichsbewilligung ... gebraucht wurden
    1648 Gothein,Colloqu. 3
  • das er [Kaiser Rudolf II.] eingefallner theurung halb den ständen an jhrer reichsbewilligung was nachgelassen
    1648 Gothein,Colloqu. 33
  • daß nemlich sie, schwaͤbische ritterschafft ... bey jedesmahliger gemeinen reichs- oder crays-bewilligung ... pro uno simplo 200 fl. ... abfuͤhren ... moͤgen
    1688 Moser,StaatsR. 31 S. 371
  • gegen die einwendungen der abgehenden reichs-bewilligung zu weiterer abnahme und deren abschreibung vom gantzen crays-quanto gienge die antwort dahin, daß die untersuchung der beschwerten staͤnde und deren ringerung nach ausweis der reichs-abschiede hauptsaͤchlich ein crays-werck ... sey
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 503
  • gleichwie man aber von der reichs-matricul abgegangen und von zeit zu zeit sich eigener concurrenz-fuͤsse im crayse verglichen: so hat man bald angefangen, sich solcher auch in den reichs-bewilligungen zu bedienen
    1747 Moser,StaatsR. 30 S. 513
  • an. 1735. erliesse der kayser zwar wegen einer neuen reichs-bewilligung zu kriegs-unkosten ein eigenes commißions-decret
    1774 Moser,Reichstage I 600
  • als ... in dem jahr 1548. auf dem damahligen reichstag eine reichs-bewilligung auf den gemeinen pfenning geschehen, hat man ... die befreyte edelmanns-guͤter bey dem reichs-anschlag nicht mit in betracht zu ziehen bedeutet
    1775 Moser,Beitr. 627
  • was gedachte ritterschaft in vorigen zeiten, wann reichs-bewilligungen geschehen, beigetragen
    1789 Kerner,RRittersch. III 118
unter Ausschluss der Schreibform(en):