Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdefensionswerk

Reichsdefensionswerk

, n.

Gesamtheit dessen, was mit der Reichdefension zusammenhängt
  • damit der circulus burgundicus in dem vorhabenden allgemeinen reichsdefensionswerk gleich anderen craisen mitbegriffen werden möchte
    1669 UrkBurgundKr. III 281
  • [keine] feststellung und bestimmung eines gewissen fußes, nach welchem die ritterschaft zu dem reichs-defensions-werk fuͤr immer beitragen sollte
    1789 Kerner,RRittersch. III 115