Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdefensionswerk
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Reichburggrafschaft
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Reichdefensionalordnung
Reichdefensionsanlage
Reichsdefensionswerk
, n.
Gesamtheit dessen, was mit der Reichdefension zusammenhängt
- damit der circulus burgundicus in dem vorhabenden allgemeinen reichsdefensionswerk gleich anderen craisen mitbegriffen werden möchte1669 UrkBurgundKr. III 281
- [keine] feststellung und bestimmung eines gewissen fußes, nach welchem die ritterschaft zu dem reichs-defensions-werk fuͤr immer beitragen sollte1789 Kerner,RRittersch. III 115Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)