Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdekret
Artikel davor:
Reichsbrief
Reichsbuch
Reichsbürde
Reichsburg
Reichsbürger
Reichburggrafschaft
Reichdefension
Reichdefensionalordnung
Reichdefensionsanlage
Reichsdefensionswerk
Reichsdekret
, n.
rechtsverbindlicher Beschluß des Reichs (II)
vgl.
Reichsabschied
- durch 5. visitatorn, deren noch eines theils zuvor den oberegten gemeinen reichs-decreten beygewohnet1583 Struve,PfälzKHist. 378Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in Teutschland giebt es sonderlich zweyerley cantzlar, der eine ist der reichs-cantzlar, der die publica des reichs dirigiret, das ist der chur-fuͤrst von Mayntz selbst, der das ertz-cantzlar-amt durch Germanien besitzet und deßwegen alle reichs-acten und documente verwahret und alle reichs-decreta besiegelt, welches letztere aber meist durch den vice-cantzlar geschicht ... der andere ist der ober-hof-cantzlar, so die direction uͤber die oesterreichischen erb-lande fuͤhret1717 Hübner,ZtgLex.8 339Faksimile - in Google Books
- welches ... denen reichs-decretis und andern kaͤyserl. mandatis, welche erst vor kurtzer zeit gegeben worden, zuwider ist1719 Struve,PfälzKHist. 1368Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie aus den reichs-decreten und acten oben ist erwehnung geschehen1739 Westphalen,Mon. I 1036Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- was unter kayser Friedrichen dem III. vorgegangen, waͤre ad falsa narrata dem kayser abgelocket, auf welchem sich auch das reichs-decret de an. 1510. gruͤnde1749 Moser,StaatsR. 39 S. 533Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)