Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdeputationskonvent

Reichsdeputationskonvent

, m.

wie Reichdeputationtag 
  • auf den ordentlichen reichs-deputations-conventen soll die zahl aus beyder religion-haͤubtern gleich seyn
    1648 TheatrPacis I 132
  • daß ein jeder stand von seinen unterthanen zu reichs-deputations- und crays-conventen die noͤthige legations-kosten erheben moͤge
    1667 Moser,StaatsR. 45 S. 286
  • außer der allgemeinen reichsversammlung sind ehedessen auch die reichs-deputations-konvente als eine art des engeren ausschusses gebräuchlich gewesen
    1757 RechtVerfMariaTher. 545