Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdirektorium

Reichsdirektorium

, n.

der Leitung des 1Reichstags (I) dienende Behörde, die dem Reichserzkanzler unterstellt ist
  • alle sachen pflegten zum reichs-directorio und von demselben in die dictatur gegeben zu werden
    1641? Moser,StaatsR. 46 S. 337
  • es soll auch von dem reichs-directorio, ... wider solche ... unterschrifft, eintzige protestatio oder contradictio nicht angenommen werden
    1648 TheatrPacis I 192
  • bey dem chur-mayntzischen reichs-directorio, welches, was einkommt, denen deputatis communiciren wird
    1650 RAbsch. III 629
  • dasselbe [reichsdirectorium] wollte gehörigen orts darauf bedacht sein und verfügen, damit den supplicierenden grafen und herren die erbetene absonderliche session und stimme mit dem ehesten verstattet und eingeräumt werden möge
    1653 ZWestf. 106 (1956) 232
  • bey dem reichs-directorio sey ... gebeten worden, wegen der statt Bremen admission in den reichs-staͤtte-rath ein reichs-conclusum zu machen
    1653 Moser,StaatsR. 39 S. 404
  • der kayser haͤtte, wegen langweiligkeit derer reichs-consultationen ein scharffes decret an das reichs-directorium ergehen lassen
    1653 Moser,Reichstage I 361
  • daß uͤber solchen beschwerden gnugsame information und erkundigung in craysen einzuziehen und ihro kayserlichen maj. und dem chur-mayntzischen reichs-directorio ... zu uͤberschicken
    1654 Moser,StaatsR. 31 S. 45
  • daß ... wegen des uͤbrigen simpli aber eine umstaͤndliche relation ... an ihro roͤm. kayserl. maj. und das reichs-directorium zu weiterer communication an gesammte chur-fuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, geschickt werden solle
    1664 Moser,StaatsR. 29 S. 343
  • ein jeder crays ... sein quantum ... selbigen crayses directorio, dises aber dem chur-mayntzischen reichs-directorio, bey zeiten zu notificiren ... habe
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 304
  • die vollmacht, welche ein comitial-gesandter bey dem reichs-directorio uͤbergibt
    1751? Moser,StaatsR. 45 S. 97
  • wann etwas dem kayser oder dem reichs-directorio zu dem ende uͤbergeben wird, daß es zur notitz des reichs-convents kommen moͤge; so ist auch der kayser und das reichs-directorium gehalten, selbiges denen reichs-staͤnden wuͤrcklich zu communiciren
    1752 Moser,StaatsR. 46 S. 383
  • auf diese reichs-resolution sind nun bereits oben benannte personen alle von dem magistrat, nach der vom reichs-directorio vorgeschriebenen eigenen formul, gestern in pflichten ... genommen worden
    1735 Moser,StaatsR. 46 S. 395
  • [Gesandte der Reichsstände] legitimieren sich sowohl bei der prinzipal-kommission als bei dem reichs-directorio 
    1757 RechtVerfMariaTher. 527
  • so pflegt man gemeiniglich mit den reichstagsberatschlagungen ... so lange innezuhalten, bis die wahl eines neuen kurfürsten zu Mainz vollzogen, folglich das kur-mainzische reichs-directorium wieder besetzt ist
    1757 RechtVerfMariaTher. 529
  • die beratschlagungen werden durch den ansagezettel, welchen das reichs-directorium verfertigt und darin zeit, ort und die materiam deliberandam anführt, von dem reichs-erbmarschallamt tags vorher angekündigt
    1757 RechtVerfMariaTher. 530
  • was [bey einer auf chur-maynzischer seite eintrettenden vacanz, absenz oder andern impedimento] sodann bekannte reichs-herkommen und deutliche vertraͤge ... dem hohen chur-hause Sachsen in folge tragenden reichs ertz-marschall-amts an nemlichen solchen des reichs-directorii gerechtsamen unwiedersprechlich zutheilen
    1765 Faber,NStaatskanzlei XII 222
  • sowohl hof- als commissions-decrete haben zur aufschrift: "dem hochloͤblich chur-maynzischen reichs-directorio anzuhaͤndigen"
    1767 Pütter,JurPraxis II 191
  • der kayserliche hof und das reichs-directorium koͤnnen einander vil zu gefallen und vil zum tort thun
    1774 Moser,Reichstage I 540
  • declarationen, welche der reichs-ritterschaft von dem kaiser und dem chur mainzischen reichs-directorium ... ertheilet werden
    1789 Kerner,RRittersch. III 62
  • [die reichsstaͤdte] beschwerten sich aber, daß das churmainzische reichsdirectorium das werk nur auf den naͤchsten reichstag verweisen wollte
    1790 Pütter,Reichspost 57
  • in einem reichsgutachten ersuchten nachher den kaiser die kurfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, er moͤchte eine beglaubigte abschrift von der ausgefertigten reichshofratsordnung dem dem ... reichsdirektorium einliefern lassen
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 628
  • wodurch das reichsdirectorium den reichsstaͤnden, oder deren gesandten bekannt macht, wo, wie, warum und wann sie sich auf dem reichstage zu versammlen haben
    1798 RepRecht II 89
  • so oft der kurerzkanzlarische erzbischöfliche stuhl unbesetzt ist: so oft entsteht ein streit über das reichsdirectorium 
    1804 Gönner,StaatsR. 252
  • die rechte des reichsdirectoriums sind sehr ausgebreitet. 1) bei demselben muss alles, was theil der reichsakten werden soll, übergeben werden
    1804 Gönner,StaatsR. 253
  • das reichsdirectorium erstreckt sich auch über die direction der reichsdeputationen
    1804 Gönner,StaatsR. 279
  • welchen [Entschädigungsentwurf] die minister der vermittelnden maͤchte dem reichsdirectorium zu Regensburg am 18. aug. des jahres 1802 uͤbergeben hatten
    1805 Vahlkampf,Miszellen I 406
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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