Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsdirektorium
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reichsdeputiert
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Reichsdezision
Reichdieb
Reichsdikasterium
Reichsdiktatur
Reichsdirektor
Reichsdirektorialkanzlei
Reichsdirektorium
, n.
der Leitung des 1Reichstags (I) dienende Behörde, die dem Reichserzkanzler unterstellt ist
vgl.
Reichsdiktatur
- alle sachen pflegten zum reichs-directorio und von demselben in die dictatur gegeben zu werden1641? Moser,StaatsR. 46 S. 337Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es soll auch von dem reichs-directorio, ... wider solche ... unterschrifft, eintzige protestatio oder contradictio nicht angenommen werden1648 TheatrPacis I 192Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey dem chur-mayntzischen reichs-directorio, welches, was einkommt, denen deputatis communiciren wird1650 RAbsch. III 629Faksimile (ca. 102 KB)
- dasselbe [reichsdirectorium] wollte gehörigen orts darauf bedacht sein und verfügen, damit den supplicierenden grafen und herren die erbetene absonderliche session und stimme mit dem ehesten verstattet und eingeräumt werden möge1653 ZWestf. 106 (1956) 232
- bey dem reichs-directorio sey ... gebeten worden, wegen der statt Bremen admission in den reichs-staͤtte-rath ein reichs-conclusum zu machen1653 Moser,StaatsR. 39 S. 404Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kayser haͤtte, wegen langweiligkeit derer reichs-consultationen ein scharffes decret an das reichs-directorium ergehen lassen1653 Moser,Reichstage I 361Faksimile - in Google Books
- daß uͤber solchen beschwerden gnugsame information und erkundigung in craysen einzuziehen und ihro kayserlichen maj. und dem chur-mayntzischen reichs-directorio ... zu uͤberschicken1654 Moser,StaatsR. 31 S. 45Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... wegen des uͤbrigen simpli aber eine umstaͤndliche relation ... an ihro roͤm. kayserl. maj. und das reichs-directorium zu weiterer communication an gesammte chur-fuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, geschickt werden solle1664 Moser,StaatsR. 29 S. 343Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jeder crays ... sein quantum ... selbigen crayses directorio, dises aber dem chur-mayntzischen reichs-directorio, bey zeiten zu notificiren ... habe1747 Moser,StaatsR. 29 S. 304Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die vollmacht, welche ein comitial-gesandter bey dem reichs-directorio uͤbergibt1751? Moser,StaatsR. 45 S. 97Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann etwas dem kayser oder dem reichs-directorio zu dem ende uͤbergeben wird, daß es zur notitz des reichs-convents kommen moͤge; so ist auch der kayser und das reichs-directorium gehalten, selbiges denen reichs-staͤnden wuͤrcklich zu communiciren1752 Moser,StaatsR. 46 S. 383Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- auf diese reichs-resolution sind nun bereits oben benannte personen alle von dem magistrat, nach der vom reichs-directorio vorgeschriebenen eigenen formul, gestern in pflichten ... genommen worden1735 Moser,StaatsR. 46 S. 395Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Gesandte der Reichsstände] legitimieren sich sowohl bei der prinzipal-kommission als bei dem reichs-directorio1757 RechtVerfMariaTher. 527
- so pflegt man gemeiniglich mit den reichstagsberatschlagungen ... so lange innezuhalten, bis die wahl eines neuen kurfürsten zu Mainz vollzogen, folglich das kur-mainzische reichs-directorium wieder besetzt ist1757 RechtVerfMariaTher. 529
- die beratschlagungen werden durch den ansagezettel, welchen das reichs-directorium verfertigt und darin zeit, ort und die materiam deliberandam anführt, von dem reichs-erbmarschallamt tags vorher angekündigt1757 RechtVerfMariaTher. 530
- was [bey einer auf chur-maynzischer seite eintrettenden vacanz, absenz oder andern impedimento] sodann bekannte reichs-herkommen und deutliche vertraͤge ... dem hohen chur-hause Sachsen in folge tragenden reichs ertz-marschall-amts an nemlichen solchen des reichs-directorii gerechtsamen unwiedersprechlich zutheilen1765 Faber,NStaatskanzlei XII 222
- sowohl hof- als commissions-decrete haben zur aufschrift: "dem hochloͤblich chur-maynzischen reichs-directorio anzuhaͤndigen"1767 Pütter,JurPraxis II 191
- der kayserliche hof und das reichs-directorium koͤnnen einander vil zu gefallen und vil zum tort thun1774 Moser,Reichstage I 540Faksimile - in Google Books
- declarationen, welche der reichs-ritterschaft von dem kaiser und dem chur mainzischen reichs-directorium ... ertheilet werden1789 Kerner,RRittersch. III 62Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [die reichsstaͤdte] beschwerten sich aber, daß das churmainzische reichsdirectorium das werk nur auf den naͤchsten reichstag verweisen wollte1790 Pütter,Reichspost 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- in einem reichsgutachten ersuchten nachher den kaiser die kurfuͤrsten, fuͤrsten und staͤnde, er moͤchte eine beglaubigte abschrift von der ausgefertigten reichshofratsordnung dem dem ... reichsdirektorium einliefern lassen1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 628Faksimile (ca. 165 KB)
- wodurch das reichsdirectorium den reichsstaͤnden, oder deren gesandten bekannt macht, wo, wie, warum und wann sie sich auf dem reichstage zu versammlen haben1798 RepRecht II 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so oft der kurerzkanzlarische erzbischöfliche stuhl unbesetzt ist: so oft entsteht ein streit über das reichsdirectorium1804 Gönner,StaatsR. 252Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die rechte des reichsdirectoriums sind sehr ausgebreitet. 1) bei demselben muss alles, was theil der reichsakten werden soll, übergeben werden1804 Gönner,StaatsR. 253Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das reichsdirectorium erstreckt sich auch über die direction der reichsdeputationen1804 Gönner,StaatsR. 279Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- welchen [Entschädigungsentwurf] die minister der vermittelnden maͤchte dem reichsdirectorium zu Regensburg am 18. aug. des jahres 1802 uͤbergeben hatten1805 Vahlkampf,Miszellen I 406Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)