Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsedelmann
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Reichsdisposition
Reichsdorf
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Reiche
Reichsedelmann
, m., Reichsedelleute, pl.
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reichsunmittelbarer niederer Adliger
vgl.
Reichsadel
- eine schrifftliche reichs-decision, wie ... die staͤnde deß h. reichs von denen chur-fuͤrsten an, biß auf die reichs-edelleut, an keyserl. chur- fuͤrst- und graͤfl. hoͤfen ... zu tractiren1654 Londorp VII 638
- einen so vornehmen reichsedelmann zum bruder haben1696 DWB. VIII 598
- kan ... der geringste reichs-edelmann in Schwaben ebendaher seine reichsfreyheit leiten, wo solche der maͤchtige herzog von Wuͤrtemberg herfuͤhret, weil beyde ehedem unter einem nexu gestanden1775 Moser,Beitr. 616Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- die heutigen unmittelbaren reichsedelleute waren ehmals theils als vasallen, theils als dienstleute, und theils als landsaßen den fuͤrsten unterworfen; rissen sich aber ... von dieser abhaͤngigkeit loß, und formirten einen eigenen staatskoͤrper1785 Fischer,KamPolR. I 466Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)