Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsedelmann

Reichsedelmann

, m., Reichsedelleute, pl.

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reichsunmittelbarer niederer Adliger
vgl. Reichsadel
  • eine schrifftliche reichs-decision, wie ... die staͤnde deß h. reichs von denen chur-fuͤrsten an, biß auf die reichs-edelleut, an keyserl. chur- fuͤrst- und graͤfl. hoͤfen ... zu tractiren
    1654 Londorp VII 638
  • einen so vornehmen reichsedelmann zum bruder haben
    1696 DWB. VIII 598
  • kan ... der geringste reichs-edelmann in Schwaben ebendaher seine reichsfreyheit leiten, wo solche der maͤchtige herzog von Wuͤrtemberg herfuͤhret, weil beyde ehedem unter einem nexu gestanden
    1775 Moser,Beitr. 616
  • die heutigen unmittelbaren reichsedelleute waren ehmals theils als vasallen, theils als dienstleute, und theils als landsaßen den fuͤrsten unterworfen; rissen sich aber ... von dieser abhaͤngigkeit loß, und formirten einen eigenen staatskoͤrper
    1785 Fischer,KamPolR. I 466