Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbmarschallamt

Reichserbmarschallamt

, n.

Amtsstelle des Reichserbmarschalls 
  • als ... der reichs-marschall sich auch vernehmen lassen, daß er der statt bestellten wachten ... zu den thoren, fuͤr sich selbst, und wegen tragenden reichs-erb-marschallen-amts anzunehmen ... nicht begehre
    1614 Moser,StaatsR. 45 S. 382
  • es wird hiemit dem reichs-erb-marschallen-amt bedeutet, daß es denen anwesenden herrn chur-fuͤrsten ... auf morgen ... zur deliberation wegen der geschehenen kayserlichen proposition ansagen solle
    1689 Moser,StaatsR. VII 342
  • die durch das reichs-erb-marschall-amt beschehene einladung ... bey dem croͤnungsbanquet
    1719 Lünig,TheatrCerem. I 1222
  • der reichs-profos ... schlaͤget die tafeln, worauf derer gesandten principalen nahmen stehen, vor derer comitial-gesandten quartieren an, verwahret die, so von dem reichs-erb-marschall-amt gefangen gesetzet werden
    1751 Moser,StaatsR. 45 S. 346
  • daß davon wohlgedachte chur-saͤchsische gesandtschaft eines bey erledigung, abwesend, oder sonstigen verhinderung auf seiten chur-maynz, in gefolg des reichs-erb-marschal-amts vermeintlich zu fuͤhren haben sollenden reichs interims-directorii und hierauf die chur-coͤllnische gesandtschaft von einer deroseitigen alternativ mit Chur-Trier meldung zu thun den anlaß genommen hat
    1764 Faber,NStaatskanzlei XII 228
  • ein rescript an Chur-Sachsen, was es durch das reichs-erbmarschall-amt in Wezlar fuͤr verfuͤgungen machen zu lassen habe
    1774 Moser,JustizVerf. II 762
  • ob sie [Offiziale der Gesandten auf Reichstagen] nicht vielmehr das reichs-erbmarschallamt ... als ihren ordentlichen gerichtsstand erkennen muͤssen
    1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1100
unter Ausschluss der Schreibform(en):