Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichserbtürhüter

Reichserbtürhüter

, m.

wie Reicherbkammertürhüter 
  • erinnerte die chur-saͤchsische gesandtschafft, daß bey dergleichen solennen actibus ... der reichs-erb-thuͤrhuͤter, der von Werthern, die bewahrung der thuͤr zu haben pflege
    1690? Moser,StaatsR. VII 166