Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsfeudum
Artikel davor:
Reichsexekutionsordnung
Reichsexpedition
Reichsfahne
Reichsfahnenlehen
Reichsfähnrichamt
Reichsfälligkeit
Reichsfeind
Reichsfeldherr
Reichsfeldmarschall
Reichsfeste
Reichsfeudum
, n.
wie Reichlehen
- wann kron Schweden dies nicht amplectirt, sondern uf perpetuität und consolidation als ein reichs-feudum gehet, was alsdann zu thun1646 ProtBrandenbGehR. III 468Faksimile - in Google Books