Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsfrei

reichsfrei

, adj.

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ohne Zwischeninstanz dem Reich (II) zugehörig, reichunmittelbar 
  • alß wann er ... vnd seine leibs-erben schon in der reichs-freyen oder anderer ritterschafften krayß ... wuͤrcklich einverleibt weren
    1630 v.Loen,Adel 460
  • [Buchtitel:] abdruck der ... reassumirten process-acten reichs freyen ritterschaft in schwaben orts am Kocher ... contra löbl. reichs-freye stadt Gmündt [oO. 1717]
  • die fraͤnckische und schwaͤbische reichs-freye ritterschafft
    um 1740 Moser,StaatsR. 39 S. 304
  • [Buchtitel:] G.A. Jenichens Abhandlung von reichs-dörffern und reichs-freyen leuten [Leipzig 1747]
  • die allermeiste derer ... gewesenen reichs-unmittelbare bauren, oder reichs-freye leute haben heut zu tag nur noch den schatten einer reichs-unmittelbarkeit
    1769 Moser,RStändeLand. 931
  • fast eben so eine beschaffenheit hat es mit den reichs freyen leuten, so auf der leutkircher heyde wohnen. diese scheinen vorher der vorigen kaiser fiscalini gewesen zu seyn
    1780 Gabcke,DorfBauernR. 54
  • wie sie zuvor exemt und ... reichsfreye leute mit den ihrigen gewesen: so sollten sie auch dabey erhalten werden
    1783 HistBeitrPreuß. II 601
  • es ist bekannt, daß viele reichsfreye familien von adel ... noch auf den heutigen tag eine menge guͤther ... von dem kaiser und reich zu lehen tragen
    1783 Mader,ReichsrMag. II 114
  • reichsfreye bauren ... es gibt dergleichen bauren auf den 39 doͤrfern der Leutkircher Heide
    1785 Fischer,KamPolR. I 770
  • wo keine freiheit der minderen, wo die bischöfe, prälaten, grafen und herrn, reichsfrey ... waren
    1807 Hormayr,SüddArch. I 71
unter Ausschluss der Schreibform(en):