Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshauptmann

Reichshauptmann

, m.

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im Reichsdienst stehender militärischer Befehlshaber; innerhalb der sogen. Reichsreform Bez. des Vorgängers des Kreishauptmanns (I), in dieser Zeit aber nur als Hauptmann belegt
  • was an. 1500 wegen eines reichs-hauptmanns ... verordnet worden, welchen das cammer-gericht nichts zu gebieten noch zu verbieten gehabt habe
    1607 Moser,StaatsR. 32 S. 265
  • als nach abgang des reichs-regiments die crays-hauptleute dasjenige amt, das vorhero der reichs-hauptmann gehabt, uͤberkommen
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 258
  • Sigmund wollte das reich in vier theile theilen, und ieder sollte einen reichshauptmann uͤber sich haben
    1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 392