Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsherrschaft

Reichsherrschaft

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
reichsunmittelbarer Komplex von Besitzungen und daraus gründenden Herrschaftsrechten
vgl. Reichsgut
  • weil ... ich allein von solcher reichs-herrschafft wegen die session und stimm in dem ... crays zu begehren hab
    1630 Moser,StaatsR. 26 S. 498
  • buͤrger und einwohnere unser stadt und freyer reichsherrschaft A.
    1648 Schlüter,WestfProvR. I 509
  • daß die Auburg eine immediate freye reichs-herrschafft von undencklichen zeiten her gewesen
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 300
  • das so genannte schlitzer- oder goͤrtzische land lige in einem geschlossenen bezirck beysammen und bestehe, ohne die schloͤsser, aus einer statt, 3 gerichten und 2 ohnmittelbaren reichs-herrschaften, daruͤber sie alle landesherrliche jura haben
    1746 Moser,StaatsR. 26 S. 452
  • warum von einigen ober-rheinischen crays-staͤnden denen innhabern der reichs-herrschaft Ollbruͤcken die crays-standschafft darum bestritten werden wolle
    1746 Moser,StaatsR. 27 S. 127
  • hat ... der von Rechberg aber sein adeliches stammhaus Hohen-Rechberg zu einer reichs-herrschafft erheben lassen
    1769 Moser,RStändeLand. 132
  • indem sich nicht wohl schicken wuͤrde, zu verwaltung einer reichsherrschaft, welche vielleicht ein einziger beamter mit zwey schreibern uͤbersehen kann, ganze collegia anzuordnen
    1770 Kreittmayr,StaatsR. 155
  • graf J. v. Tilly ... bekame ... Breiteneck, Freystatt ... und Hollenstein geschenckt, welche von dem kayser ... unter dem nahmen Breiteneck zu einer reichsherrschafft erhoben wurden
    1773 Moser,KreisVerf. 67
  • daß bey denen haͤuseren unser gegenwaͤrtigen verein- und correspondenz einverleibten grafen und herren, die zu aufrechterhaltung und fortpflanzung des uns gebuͤhrenden ansehens und standsmaͤßigen unterhalts, vor allem hoͤchst noͤthig, ohnmittelbahre reichs- graf- und herrschaften vollkommen und bestaͤndig conservirt
    1780 Mader,ReichsrMag. I 396
  • [Buchtitel:] vollständige beschreibung aller in dem hertzogtume der obern Pfalz der landgrafschaft Leuchtenberg, und andern oberpfälzischen reichsherrschaften sich befindlichen land-pfleg- und herrschaftsgerichter
    1783 Rall,Kurbayern 11
  • von den unmittelbaren reichsgliedern, die keine reichsstände sind ... diese sind die reichsritterschaft, die freien reichsherrschaften und reichsdörfer
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 74
unter Ausschluss der Schreibform(en):