Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichshofkanzleiregistratur

Reichshofkanzleiregistratur

, f.

Amtsstelle, von der die Akten der Reichshofkanzlei geführt werden
  • solle in unßerer reichshoffcantzleyregistratur ein glaubhaffter extractus deren von ... unß ... ertheilten ... privilegien ... schrifftlich verfertiget [werden]
    RHRO.1654 II 3
  • dass diese copey nach der kayserl. reichs-hoff-cantzleyregistratur collationiret ... urkhundt mein aigene hand underschrifft
    1656 Buchhorn 337
  • es solle in der reichs-hofcanzley-registratur ein glaubhafter extract ... schrifftlich verfertiget ... werden
    1774 Moser,JustizVerf. I 55
  • producirt derselbe [anwald] hiemit ... sub c den lezten lehenbrief uͤber die von e.k.m. demselben verliehene investitur in copia collationata der reichs-hof-canzley-registratur 
    1783 Mader,ReichsrMag. III 102
unter Ausschluss der Schreibform(en):