Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskanzleidiener

Reichskanzleidiener

, m.

Bediensteter der Reichhofkanzlei 
  • solle hinfuͤhro der vorhandene reichs-cantzley-diener jedesmahls die in der rolle von jhrer kayserl. majestaͤt subscribirte ihme zukommende taxbahre brieffe ... dem registratori ... in seine verwahrung ... zustellen
    1658 RAbsch. IV Zugabe 85
  • diese art von bedienstung [die zu unterschreibende ausfertigungen zur kaiserlichen ... unterschrift tragen] wird also jetzt von keinen besondern personen, sondern von den reichskanzley dienern versehen
    1784 Hanzely,Reichshofrat. I 132
unter Ausschluss der Schreibform(en):