Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskanzleidiener
Artikel davor:
Reichsinstruktion
Reichsinterposition
reichisch
Reichische
Reichsjägermeister
Reichsjura
Reichskammer
Reichskammergericht
Reichskammergerichtsordnung
Reichskanzlei
Reichskanzleidiener
, m.
Bediensteter der Reichhofkanzlei
vgl.
Reichshofratsdiener
- solle hinfuͤhro der vorhandene reichs-cantzley-diener jedesmahls die in der rolle von jhrer kayserl. majestaͤt subscribirte ihme zukommende taxbahre brieffe ... dem registratori ... in seine verwahrung ... zustellen1658 RAbsch. IV Zugabe 85Faksimile (ca. 106 KB)
- diese art von bedienstung [die zu unterschreibende ausfertigungen zur kaiserlichen ... unterschrift tragen] wird also jetzt von keinen besondern personen, sondern von den reichskanzley dienern versehen1784 Hanzely,Reichshofrat. I 132