Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskennzeichen

Reichskennzeichen

, n.

Emblem, das die Zugehörigkeit der Richter am Reichswassergericht zum Reich (II) kenntlich macht
  • [Amtstracht der Reichswasserrichter:] sollen sie ... mit einem lindischen rock gebürlich keyß: und reichskendt zeichen uff dem ermblen und mit einer rottenen daffenden binden gekleidt und versehen seyn
    Ende 16. Jh. ZRG. 6 (1867) 25