Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskennzeichen
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Reichskavalier
Reichskennzeichen
, n.
Emblem, das die Zugehörigkeit der Richter am Reichswassergericht zum Reich (II) kenntlich macht
- [Amtstracht der Reichswasserrichter:] sollen sie ... mit einem lindischen rock gebürlich keyß: und reichskendt zeichen uff dem ermblen und mit einer rottenen daffenden binden gekleidt und versehen seynEnde 16. Jh. ZRG. 6 (1867) 25Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte