Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskommission
Artikel davor:
Reichskerngülte
Reichskleiderordnung
Reichkleidung
Reichskleinodien
(Reichsklute)
Reichskollegialtag
Reichskollegium
Reichskollekte
Reichskomitium
Reichskommerz
Reichskommission
, f.
I
kaiserlicher Auftrag an einzelne Reichstände zur Klärung einer strittigen Angelegenheit
- nach buchstaͤblichen innhalt der kayserl. reichs-commission zu verfahren und alles zu vollenstrecken1651 Moser,StaatsR. 40 S. 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
II
die mit der Erledigung der Reichskommission (I) beauftragten Personen
- [Absicht,] mittelst einer unpartheyischen reichs-commission den fundum der chur-pfaͤltzischen geistlichen gefaͤlle ... untersuchen zu lassen1710 Struve,PfälzKHist. 1205Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Bitte der Lutheraner,] daß durch eine unpartheyische ex tribus religionibus bestehende reichs-commission die intraden der chur-pfaͤltzischen kirchen-guͤther untersucht ... wuͤrden1712 Struve,PfälzKHist. 1242Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)