Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskommission

Reichskommission

, f.


I kaiserlicher Auftrag an einzelne Reichstände zur Klärung einer strittigen Angelegenheit
  • nach buchstaͤblichen innhalt der kayserl. reichs-commission zu verfahren und alles zu vollenstrecken
    1651 Moser,StaatsR. 40 S. 275
II die mit der Erledigung der Reichskommission (I) beauftragten Personen
  • [Absicht,] mittelst einer unpartheyischen reichs-commission den fundum der chur-pfaͤltzischen geistlichen gefaͤlle ... untersuchen zu lassen
    1710 Struve,PfälzKHist. 1205
  • [Bitte der Lutheraner,] daß durch eine unpartheyische ex tribus religionibus bestehende reichs-commission die intraden der chur-pfaͤltzischen kirchen-guͤther untersucht ... wuͤrden
    1712 Struve,PfälzKHist. 1242