Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskompaktat

Reichskompaktat

, n.

wie Reichabschied 
zu Kompakt
  • warzu wir [herzog zu Wuͤrtenberg] sowohle vermoͤg der hochhaylsamen reichssatzungen und allgemein durchgehender reichs-obseruanz, alßso vielfaͤltigen vnwidersprechlichen reichs- und lande compactaten ... berechtiget
    1631 Reyscher,Ges. VIII 308