Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskorrespondenz

Reichskorrespondenz

, f.

auf das Reich (II) bezüglicher Schriftwechsel eines Reichsstandes 
  • souiell dann vnnsere eigene priuat, wie so auch gemeine reichs- crayß-correspondentz vnd dergleichenn sachenn betrifft, ... die sollen ... allen andern geschefften vorgesetzt ... werdenn
    1628 HessSamml. II 14
  • [Schreiben des Kurfürsten von Brandenburg an den Kaiser:] daß in meinen landen ... nicht allein die reichs- und alle andere correspondentzien aufs schleunigste befoͤrdert werden
    1660 Moser,StaatsR. V 105