Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskreistag
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Reichskreisexekution
Reichskreisoberst
Reichskreisordnung
Reichskreisstand
Reichskreistag
, m.
Versammlung ausgewählter Reichstände aller Reichskreise (I) in ihrer Eigenschaft als Kreisstände (I) (nach H. Neuhaus, Reichständische Repräsentationsformen im 16. Jh. (Berlin 1982) 18)
- 1554 MünsterBeitr.2 34 (1916) 55
- daß ... [das crays-ausschreib-amt] die statt Bremen ... zu allen reichs-crays-taͤgen jedesmahls ordentlich erforderen ... wollen1647 Moser,StaatsR. 39 S. 394Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)