Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskreisvolk

Reichskreisvolk

, n.

von einem Reichskreis (I) aufgestellte Heerestruppe
  • wie es nach solcher zeitendigung mit disen schickhenden reichs-creys-völckhern ferner zu hallten sein werde
    1664 DarstWürtG. III 275
  • wegen des rangs und ordnung zwischen denen unter ihrem commando dermahlen stehenden reichs-crayß-voͤlckern 
    1676 Moser,KreisVerf. 24