Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskriegsheer

Reichskriegsheer

, n.

wie Reicharmee 
  • mit solchem kayserlichen reichs-kriegs-heer und dessen unterschiedenen corporibus soll wider alle die jenige, so sich dem frieden widersetzen ... gegangen werden
    1635 RAbsch. III 545
  • wegen des reichskriegsheeres contra quoscunque geschieht wiederumb erwähnung
    1663 ProtBrandenbGehR. VI 878
  • daß auch die zahl des reichs-kriegs-heers ... festgestellet werde
    1734 RAbsch. IV 402
  • ein neuer reichs-krieg gegen die krone Frankreich und deren alliirte, nach dessen erfolgten oͤffentlichen declaration das reichs-kriegs-heer auf 120000 mann bestimmet wurde
    1771 HambGSamml. IX 239
  • der kaiser hat als solcher keine soldaten, bei einem reichskriege muß erst von dem reiche das reichskriegsheer gestellt werden. im jahre 1681 ward die reichsarmee auf 40 000 mann ... gesetzt
    um 1795 StaatsRHeilRömR. 82
unter Ausschluss der Schreibform(en):