Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskriegskasse

Reichskriegskasse

, f.

Finanzmittel zur Führung eines Reichskriegs 
  • nachdeme ihme [reichs-kriegs-rath] die gemeine reichs-kriegs-cassa bey diesem creyß-corpo anvertraut ... worden
    1664 RAbsch. IV 28
  • die gelder zu der reichs-kriegs-casse [sollten] nach der mannschafft, auf einen reuter 2. fl. und auf einen fuß-knecht 40. kr. gerechnet, zusammengebracht werden
    1747 Moser,StaatsR. 29 S. 11
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