Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichskriegsrat
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Reichskreisversammlungstag
Reichskreisverwandte
Reichskreisvolk
Reichskrieg
Reichskriegsheer
Reichskriegskasse
Reichskriegsrat
, m.
oberstes Leitungsgremium des Reichskriegswesens
- so viel aber die uͤbrige zum general-staab gehoͤrige personen und aemter, und insonderheit den reichs-kriegs-rath und directorium betrifft1664 RAbsch. IV 10Faksimile (ca. 97 KB)
- daß auf der rechten seiten, in ansehung des reichs-respects, die herren reichs-kriegs-raths-directores und reichs-kriegs-raͤthe, auf der andern aber die generals personen sitzen1664 RAbsch. IV 22Faksimile (ca. 112 KB)
- von der anlage zu unterhaltung der reichs-generalitaͤt und des reichs-kriegs-raths1747 Moser,StaatsR. 30 S. 5Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ihre [der generale der kavallerie, general-feldzeugmeister und anderer] verhaltungsbefehle werden in ermangelung eines reichskriegsrates von dem kaiserlichen hofkriegsrat ausgefertigt1757 RechtVerfMariaTher. 522
- kriegscanzley. wird bey vorkommenden reichskriegen dem commandirenden general der reichsarmee und dem reichskriegsrath zugeordnet1801 RepRecht IX 202Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)