Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsmünzordnung

Reichsmünzordnung

, f.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
für das Reich (II) gültige Münzordnung 
  • daß die nieder-burgundische erbland in vergleichung unserer reichs-muͤntz-ordnung mit eingezogen werden solten
    1566 RAbsch. III 238
  • welcher gestalt wir ... herrn Albertum cardinaln und ertzhertzogen zu Oesterreich, als derselben land [Spanische Niederlande] koͤniglichen spanischen general gubernatorn ... ersucht, daß sie in derselben gubernament und landschafften angeregter reichs-muͤntz-ordnung sich auch ... gemaͤß verhalten wolten
    1598 RAbsch. III 461
  • in betrachtung, das der zeit die reichsmuͤntzordnung ... noch in guter observanz gewesen
    1625 CCMarch. IV 1 Sp. 1217
  • wann nun dergleichen muͤntz-verringerung ... in den reichs-muͤntz- auch peinlichen hals-gerichts-ordnungen ... hoͤchst verboten
    1749 CCMarch. Cont. IV 139
  • daß, nach maaßgabe der aͤltern und juͤngern reichs-muͤnzordnungen, auslaͤndische muͤnzsorten in keinem hoͤhern werthe, als nach dem reichssatzungsmaͤßigen schrot und korne, in den reichslanden und im handelslaufe geduldet werden
    Wahlkapit.(1792) 530
  • [es wurde] verordnet, dass an allen münzstädten die münzmeister, gesellen und eisenschneider auf die reichsmünzordnung verpflichtet werden sollten
    1804 Gönner,StaatsR. 656
unter Ausschluss der Schreibform(en):