Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsnegotium

Reichsnegotium

, n.

wie Reichgeschäft 
  • daß sie [hohe standes-personen] ... nicht gerne persoͤnlich, welches doch zu facilitirung deren reichs-negotien ... sehr dienlich, bey reichs-taͤgen erscheinen wollen
    1663 Moser,StaatsR. 46 S. 227
  • den in dergleichen hoͤchsten reichs-negotiis hergebrachten ... stylum des reichs
    1693 Moser,StaatsR. 33 S. 85
  • die hoch-graͤfl. mitglider des reichs-grafen-standes ... welche ... an allen reichs-negotiis, absonderlich auch bey dem hochpreißlichen kayserlichen reichs-cammer-gericht, ihr grosses interesse und theil haben
    1711 Moser,StaatsR. 39 S. 221
  • so schliesset sichs ohnhintertreiblich, daß auch bey diesem reichs-negotio das dritte, als reichs-staͤdtische collegium ... zu concurriren habe
    1711 RAbsch. IV 256
  • hat man an seiten der catholischen staͤnden eingewandt ... ein bloser titul [das strittige Prädikat 'heilig'] ... sey nicht ... von der importanz, daß deshalber die reichs-negotia aufzuhalten
    1720 Lünig,Kanzleizeremoniell 34