Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsobservanz
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, f.
wie Reichgewohnheit
- warzu wir [herzog zu Wuͤrtenberg] sowohle vermoͤg der hochhaylsamen reichssatzungen und allgemein durchgehender reichs-obseruanz, alßso vielfaͤltigen vnwidersprechlichen reichs- und lande compactaten ... berechtiget1631 Reyscher,Ges. VIII 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... gedachter articulus separatus ... der disposition der aureæ bullæ .... und der bekannten reichs-observanz ... zu keiner consequence gereichen solle1697 RAbsch. IV 178Faksimile (ca. 86 KB)
- durch solche agnition, als eine der rechtlichen form und reichs-observanz ... zuwiderlauffende anticipir- und præposterirung1699 Moser,StaatsR. 33 S. 131Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- eine sonderliche, gegen die bißherige reichs-observance gehende neuerung1700 Moser,StaatsR. 27 S. 565Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dise prætensiones sich auf die alte gewohnheit und reichs-observanz lediglich begruͤnden1742 Moser,StaatsR. VII 202Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- je heller denenjenigen, welche das weibliche geschlecht von stimm und stand des reichs ausschliessen wollen, nicht nur das ohnwidersprechliche exempel der ohnmittelbaren reichs-abtißinnen, sondern auch eine anderweite reichs-observantz aus dem letztern reichs-abschid de an. 1654. unter die augen strahlet1746 Moser,StaatsR. 26 S. 409Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- dise statuta und privilegia seyen dem juri communi, den reichs-gesetzen und der reichs-observanz conform1746 Moser,StaatsR. 26 S. 504Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wider alles recht und billigkeit, auch alle reichs-observanz und herkommen1747 Moser,StaatsR. 32 S. 196Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- reichs-observanz oder herkommen nennt man diejenigen rechte, welche nicht durch ausdrückliche gesetze oder verträge, sondern durch die gewohnheit und den hergebrachten gebrauch eingeführt worden sind, worauf sich aber doch die reichsgesetze und verträge selbst zum öfteren berufen1757 RechtVerfMariaTher. 414
- daß auch ein geistlicher um das laudemium in foro rei sitæ sowohl nach hiesiger lands- als allgemeiner reichs-observanz belangt werden moͤge1774 Wagner,Civilbeamte I 57Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- ein jedes stift ist schuldig, bestaͤndig einen solchen layenpfruͤndner zu erhalten, wie solches durch die reichsobservanz bestaͤttiget wird1784 Bonelli,Panisbriefe 40
- wenn deutsche landesherrn in streitigkeiten mit ihren landes-unterthanen dem erkenntniß ihrer eignen landes-gerichte ... durch eine beinahe allgemeine reichs-observanz sich unterworfen haben1790 Hagemann,PractErört. I 242Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg