Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsprobe
Artikel davor:
Reichspolizeiordnung
Reichspolizeiwesen
Reichspost
Reichspostamt
Reichspostmeister
Reichspostwesen
Reichsprälat
Reichsprästanda
Reichsprästation
Reichsprivileg
Reichsprobe
, f.
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etwas auf Reichprobe machen etwas nach dem für das Reich (II) verbindlichen Feingehalt für Silberwaren herstellen
vgl.
Reichsschau,
Reichsschrot
- sollen auch die stände und obrigkeiten den goldtschmiden ... solche anordnung machen, daß sie ... ire silber arbeit auf solche reichs prob und schaw machen, und lieffern, als nechst gemelt1577 RPO.(Weber) 267 [36, 2]