Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsprobmäßig

reichsprobmäßig

, adj.

der Reichsprobe entsprechend
  • daß ... eintzig und allein die den obbemelden pur feinen fuß von funffzehen drey-viertel loth erreichende silber-waaren vor guͤltiges, auffrichtiges reichs-probmaͤßiges kauffmanns-gut gehalten ... werden solle
    1695 CCMagdeb. III 455