Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsquittung

Reichsquittung

, f.

schriftliche Bestätigung der Reichskanzlei (I) über eine Leistung an das Reich (II) 
  • zwai buecher auf das reich die solln auch genannt werden capital und communial; darein sollen geschriben werden alle reichshendel und sachen, es beruer hilfgelt, mandaten, statsteurn, reichsquittungen und ander finanzhendel das reich betreffend
    1515 Fellner-Kretschmayr II 81
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