Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssanktion

Reichssanktion

, f.

für das Reich (II) geltende Anordnung
  • uͤber der sorgfaͤltigen beobachtung des reichs angelegenheit, mit jemand anders, als die neuliche reichs-sanction weiset, uns zu vernehmen
    1657 Moser,StaatsR. VII 437
  • in denen reichs-sanctionen, dem westphaͤlischen fridenschluße, unserer kayserlichen wahl-capitulation, als auch besonders habenden ... privilegien
    1695 Moser,StaatsR. 40 S. 29
  • nach erheischung der ... in dem westphaͤlischen fridens-schluß bestaͤttigter reichs-sanctionen 
    1747 Moser,StaatsR. 33 S. 48