Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsschuldigkeit
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Reichsschluß
Reichsschrot
Reichsschrotmünze
Reichsschulden
Reichsschuldigkeit
, f.
dem Reich (II) gebührende Leistung
vgl.
Reichslast
- daß ... dise eigentlich davon nicht dependirende reichs-schuldigkeit dem crays nicht ferner entzogen werden moͤchte1699 Moser,StaatsR. 31 S. 89Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs- und associations-schuldigkeit1707 Moser,StaatsR. 30 S. 383Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- nicht weniger seye sie [Reichsstadt] von Rudolf II. ... zu abtragung ihrer reichs-schuldigkeiten, so dann der schwedischen satisfactions- und franckenthalischen gelder angehalten worden1749 Moser,StaatsR. 40 S. 284Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sie [werden] auch von dem kayser, als oberhaupt des reichs, zu fernerer unweigerlicher leistung ihrer reichs- und crays-schuldigkeiten angewisen1773 Moser,KreisVerf. 678Faksimile - in Google Books