Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsschultheiß
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Reichsschatzmeister
Reichschatzpfennig
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Reichsschloß
Reichsschluß
Reichsschrot
Reichsschrotmünze
Reichsschulden
Reichsschuldigkeit
Reichsschultheiß
, m.
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Schultheiß, der in einer Reichsstadt die Gerichtsbarkeit für das Reich ausübt
vgl.
Reichsvogt
- daß die röm. kais. maj. ... im namen desselben einen reichsschultheißen setzten, vom adel geboren1612 ArchFrankfG.5 1, 3 (1951) 31
- dem v.M. ... welcher die canzley zu verwalten gehabt, staͤdtmeister und hernach reichs-schultheis in Zelle worden1764 Cramer,Neb. 38 S. 19Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- wegen des reichs-schultheißen laͤßt man es bey der vormaligen verordnung zahl 31. lediglich bewenden1766 Cramer,Neb. 63 S. 147Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- auch in den großen koͤniglichen staͤdten waren grafen bestellt zu ausuͤbung der koͤniglichen und kayserlichen gerechtsame und gerichtsbarkeit ... nachdem aber auch in den staͤdten die grafen aufhoͤrten, so kamen an ihre stelle voigte und schuldheißen. diese nannten sich in den großen unmittelbaren staͤdten reichsvoigte und reichsschuldheißen1807 Rößig,Altertümer 307