Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichssiegel
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Reichsschuldigkeit
Reichsschultheiß
(Reichsschulze)
Reichsschwert
Reichssekretar
Reichssekurität
(Reichsenter)
Reichser
Reichssession
Reichssicherheit
Reichssiegel
, n.
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I
Amtssiegel, idR. der Reichskanzlei (I 1) oder der Reichshofkanzlei, aber auch einer anderen Obrigkeit (zB. des russischen Zaren)
- mit denselben zweyen reichs- unnd sûnst mitt dhainen anndern sygln sollen alle henndl des reichs gefertigt werden1498 Seeliger,Erzkanzler 209
- folgends aber [ist er] mit koͤnigs Sigismunds sigel, so er als koͤnig in Hungarn gefuͤhret, im mangel des reichs-sigels, behangen worden1747 Moser,StaatsR. 33 S. 13Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichsinsignien werden von den reichserbbeamten, so wie die reichssiegel des reichskanzlers von einem kurmainzischen domherrn an einem silbernen stabe vorgetragen1791 MerkwKönigswahl 160Faksimile - in Google Books
- die regierung in reichssachen und die verwaltung der kanzlei und des reichssiegels, so von alters her den drei geistlichen kurfuͤrsten ... gebuͤrt1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 527Faksimile (ca. 150 KB)
- die regierung aber erlaͤßt alle ihre ausfertigungen unter dem reichssiegel1802 SammlLivlLR. I 468Faksimile (ca. 115 KB)
II
Siegel eines Reichshofs (I)
- [ein Verkauf] moet met des hoves vrye rycksseegel bevestiget werdenoJ. Steinen,WestfGesch. I 1722Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Landesbibliothek Münster