Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsstadtvogt

Reichsstadtvogt

, m.

urspr. Vertreter des Kaisers in einer Reichsstadt, dessen Funktion sich zunehmend auf das Gerichtswesen beschränkt
  • derohalben alle heuser, so ... an dem weg gegen der kirchen gelegen ... noch heutiges tages ainem jeden reichsstattvogt mit dem grundzins ... verwandt
    1542 ZSchwabNeuburg 47 (1927) 19
  • daß vielmehr noch andere und naͤhere uberbleibsaale der kayserlichen jurisdiction in reichs-staͤdten uͤbrig geblieben, intuitu scilicet der reichs-stadt-voͤgten, ohne jedoch, daß hierdurch der glantz der lands-obrigkeit gemindert wuͤrde
    1742 Bürckhle,Proz. I 246
  • dem reichs-stadt-vogt für die verkündung des peinlichen rechtstags 2 fl
    1772 Augsburg/Schuhmann,Scharfrichter 130