Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): reichsstädtisch
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Reichsspruch
Reichsstaat
Reichsstab
Reichsstadt
Reichstädtekollegium
Reichsstädterat
Reichsstädtetag
reichsstädtisch
, adj.
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zu einer Reichsstadt gehörig; reichstädtisches Kollegium wie Reichstädterat
- betreffend die von dem reichs-feld-marschalln zum general staab vorgeschlagene, und benennte officierer, stehet ... zu erwarten, was das reichs-staͤdtische collegium heimgegebener massen vor qualificirtes subjectum zum general-quartiermeister vorschlagen werde1664 RAbsch. IV 13Faksimile (ca. 85 KB)
- das reichs-staͤttische collegium aber deputierte von der rheinischen banck Coͤlln und Luͤbeck und von der schwaͤbischen Regenspurg und Ausgspurg1742 Moser,StaatsR. VII 23Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die reichs-staͤtte seynd viel aͤlter, als das reichs-staͤttische collegium1749 Moser,StaatsR. 39 S. 276Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das reichs-staͤttische archiv1749 Moser,StaatsR. 40 S. 458Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Übschr.:] von dem reichsstädtischen collegio1757 RechtVerfMariaTher. 499
- eine re- oder correlation aber pflegen die beede hoͤhere reichscollegia mit dem reichsstaͤdtischen nicht1770 Kreittmayr,StaatsR. 122Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- warum sie den vorhin ergangenen kaiserl. decretis in besuchung des reichsstaͤdtischen collegii wuͤrklich folge zu leisten waͤre verhindert worden1771 HambGSamml. IX 739Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wurde der statt-regensburgische rathsconsulent G. zum reichsstaͤttischen directorio mitverordnet1774 Moser,Reichstage I 553Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- so konnte ... die anmaßliche befreiung der ritterschaftlichen canzleipersonen von der reichsstaͤdtischen gerichtsbarkeit nicht sowohl der regel nach, als vielmehr durch erweißliche ausnahmen von selbiger rechtlich begruͤndet ... werden1778 Pfeiffer,RRitterschaft I 207
- [Übschr.:] reichsstaͤdtische gesezgebung1785 Fischer,KamPolR. I 603Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- unmittelbares reichsfuͤrstliches, reichsgraͤfliches, reichsstaͤdtisches und reichsadeliches gebieth lag noch unter und in einander zerstreut ... als der ewige landfriede errichtet ... und die reichs-matrikeln verfaßt wurden1789 Kerner,RRittersch. III 33Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die collision der taxischen posten mit dem reichsstaͤdtischen botenwesen1793 Pütter,Reichspost 44Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bei annahme neuer reichsstände, welche nicht zum reichsstädtischen collegium gehören [haben Reichsstädte kein Stimmrecht]1804 Gönner,StaatsR. 231Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wie ... von den uͤbrigen reichsstaͤdtischen magistraten ordentlicherweise unmittelbar an die hoͤchsten reichsgerichte appellirt wird1805 Vahlkampf,Miszellen I 223Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)