Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsbeschluß

Reichstagsbeschluß

, m.

wie Reichsabschied; auch für Schweden
  • krafft vor sich habender wichtiger reichs- und krayßtagesbeschlusse 
    1607 ActaBrandenb. II 603
  • allermassen in selbigem reichstags-beschluß [Schweden 1655] ausdruͤcklich festgesetzt ist, daß eine jede derer acquirirten provintzien nach ihren gesetzen ... considerirt werden solle
    1678 SammlLivlLR. II 724
  • ein teil der stände hat nach den reichstagsbeschlüssen seine truppen zu dem reichsexekutionsheer stoßen lassen
    1802 Hegel,PolitSchr. 91
unter Ausschluss der Schreibform(en):