Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsgeschäft
Artikel davor:
Reichstube
Reichssturmfahne
Reichsung
1Reichstag
2Reichtag
Reichstagsabschied
Reichstagsausschreiben
Reichstagsbeschluß
reichstagen
Reichstager
Reichstagsgeschäft
, n.
auf einem Reichstag zu behandelnde Angelegenheit; auch der dazu gehörige Geschäftsvorgang
vgl.
Reichsgeschäft
- daß die reichstags-geschaͤffte guten vorschubs annoch wol beduͤrfftig seyn1669? Faber,Staatskanzlei I 41
- wollen wir die kayserliche und reichs-angelegenheiten, als die reichs-tags-geschaͤffte ... durch niemand anders, dann durch den reichs-vice-cantzlern gehen ... lassen1745 Wahlkapitulation/RAbsch. IV Zugabe 30Faksimile (ca. 107 KB)
- daß auch dise ein- und anderseitige rechte nicht anderst, als durch die in allen reichstags-geschaͤfften uͤbliche weise, nemlich durch reichs-gutachten und deren ratification von dem kayser, ausgeuͤbet werden koͤnnen1774 Moser,JustizVerf. II 792Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- von des con-commissarii verrichtungen heißt es in denen creditiven: daß er dem kayserlichen principal-commissario in befoͤrderung der reichstags-geschaͤfften gebuͤhrend ... an die hand stehen ... solle1774 Moser,Reichstage I 149Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- sollte es aber nicht der muͤhe werth seyn, ein reichstagsgeschaͤfft daraus zu machen, um alle lottoanstalten, collectionen und einlegungen durch einen allgemeinen reichsschluß zu untersagen?1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 507Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)