Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsgeschäft

Reichstagsgeschäft

, n.

auf einem Reichstag zu behandelnde Angelegenheit; auch der dazu gehörige Geschäftsvorgang
  • daß die reichstags-geschaͤffte guten vorschubs annoch wol beduͤrfftig seyn
    1669? Faber,Staatskanzlei I 41
  • wollen wir die kayserliche und reichs-angelegenheiten, als die reichs-tags-geschaͤffte ... durch niemand anders, dann durch den reichs-vice-cantzlern gehen ... lassen
    1745 Wahlkapitulation/RAbsch. IV Zugabe 30
  • daß auch dise ein- und anderseitige rechte nicht anderst, als durch die in allen reichstags-geschaͤfften uͤbliche weise, nemlich durch reichs-gutachten und deren ratification von dem kayser, ausgeuͤbet werden koͤnnen
    1774 Moser,JustizVerf. II 792
  • von des con-commissarii verrichtungen heißt es in denen creditiven: daß er dem kayserlichen principal-commissario in befoͤrderung der reichstags-geschaͤfften gebuͤhrend ... an die hand stehen ... solle
    1774 Moser,Reichstage I 149
  • sollte es aber nicht der muͤhe werth seyn, ein reichstagsgeschaͤfft daraus zu machen, um alle lottoanstalten, collectionen und einlegungen durch einen allgemeinen reichsschluß zu untersagen?
    1793 Pütter,ErörtStaatsR. I 507