Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagsproposition
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Reichstagsproposition
, f.
durch den Kaiser schriftlich vorgelegter Vorschlag oder Verhandlungspunkt für einen 1Reichstag (I), der zu dessen Eröffnung feierlich verlesen wird und Voraussetzung für eine Beschlußfassung ist
- in den andern in unserer kayserl. reichs-tags-proposition gesetzten puncten1641 RAbsch. III 562Faksimile (ca. 110 KB)
- nach anleitung der vorigen reichstags-proposition1663 v.Frauenholz,Heerw. IV 355
- bey eroͤffnung der reichs-tags-proposition gebuͤhre ... das reiten alleine denen in person anwesenden chur- und fuͤrstlichen principal- nicht aber auch denen fuͤrstlichen gesandten1738 Moser,StaatsR. II 167Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ... nach eroͤffneter reichs-tags-proposition der ordnung nach gehandelt ... werden soll1742 Moser,StaatsR. VII 308Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [Zusammenkunft der Kurfürsten] im reuten nach dem rathhaus zu denen reichs-tags-propositionen1747 Moser,StaatsR. 33 S. 275Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- tags nach beschehener eroͤffnung der reichs-tags-proposition, wurde wiederum raths-tag gehaltenvor 1748 Moser,StaatsR. 34 S. 200Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- jezuweilen wurde auch die spate ankunfft derer staͤnde und ihrer gesandten in der antwort auf die kayserliche reichstags-proposition entschuldiget1774 Moser,Reichstage I 329Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)