Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagstaxe
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, f.
(umstrittene) kaiserliche Gebührenordnung für Dienstleistungen (Mahlzeiten, Übernachtungen usw.) während eines 1Reichstags (I)
- obwohl voriger jahren die e. frey- und reichs-staͤtte, da man die reichs-tags-taxe billigem einsehen nach ... angestellt, etwa am wenigsten beschwehrt gewesen1582 Moser,StaatsR. 45 S. 353Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)