Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichstagstaxe

Reichstagstaxe

, f.

(umstrittene) kaiserliche Gebührenordnung für Dienstleistungen (Mahlzeiten, Übernachtungen usw.) während eines 1Reichstags (I) 
  • obwohl voriger jahren die e. frey- und reichs-staͤtte, da man die reichs-tags-taxe billigem einsehen nach ... angestellt, etwa am wenigsten beschwehrt gewesen
    1582 Moser,StaatsR. 45 S. 353