Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): (Reichsturnose)

(Reichsturnose)

, m.

Silbermünze, die im 14. Jh. von westdeutschen Münzstätten nach dem Vorbild der 1266 unter Ludwig IX. von Frankreich geschaffenen Münze geprägt wurde
Sachhinweis: LexMA. IV 1733
  • die in allen diesen ... kerspelen sind wonhaftig sind schuldig den frien stol to folgen up die gewontliche plichtdage bi penen eines reichstornschen 
    vor 1575 Westfalen/GrW. III 168
unter Ausschluss der Schreibform(en):