Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsuniversalverfassungswerk

Reichsuniversalverfassungswerk

, n.

Entwurf einer Kreiswehrverfassung für den schwäbischen Reichskreis (I) 
  • daß ... eine allgemeine reichsversammlung stattfinde und dieses reichs-universal-verfassungswerk dabei vornehmlich auf einen festen fuß zu stellen sein würde
    1664 DarstWürtG. III 41