Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsvikariatsherold

Reichsvikariatsherold

, m.

Herold, der den Antritt des Reichvikariatamts durch die Reichsvikare verkündet
  • ist zumahl von tragendem rechtmaͤßigem vicariats-amts wegen bey disem eigens abgeschickten reichs-vicariats-herold unser ... befelch, daß ihr die uneingestellte verfuͤgung, und zwar in angesicht ermeldten herolds, thun sollet
    1658 Moser,StaatsR. VII 440