Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Reichsvogtei
Artikel davor:
Reichverwesung
Reichsverwesungsgerechtsame
Reichverwilligung
Reichsvikar
Reichsvikariat
Reichsvikariatsherold
Reichsvikariatsmandat
Reichsvikariatspatent
Reichsvizekanzler
Reichsvogt
Reichsvogtei
, f.
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Verwaltungsbezirk des Reichs (II) unter Leitung eines Reichsvogts
vgl.
Reichslandvogtei
- [Buchtitel: Daniel Heider,] gründlicher historischer bericht von denen alten reichs-vogteyen, bey den erb- frey- und reichs-stätten [Stuttgart/Ulm 1655]
- [Übschr.:] von der reichs-vogtey und dem reichs-schultheissen-amt zu Nordhausen1750 Moser,EinlStaatsangel. 350
- die in der reichs-grafschaft Oettingen-Wallerstein gelegene reichs-vogtey Neresheim1755 Cramer,Neb. I 187Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts "Juristische Zeitschriften 1703 - 1830"
- über einige städte hatte der landvogt die oberaufsicht, wie z.e. im Elsaß, und diese reichsvogteien wurden sogar fürstlichen häusern pfandweise oder erblich zu lehen gereicht1757 RechtVerfMariaTher. 500
- anderen wurden nur die reichs-vogtey, das reichs-schultheissen-amt, die reichs-steuren, die juden u.s.w. verpfaͤndet1769 Moser,RStändeLand. 51Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)